Das Ausländergesetz wurde mit Wirkung vom 01.01.2005 reformiert und durch das Zuwanderungsgesetz ersetzt. Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes sind das Aufenthaltsgesetz , das Freizügigkeitsgesetz/EU und Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze und Verordnungen.
Mit der Reform wurden u.a. die bisher vier verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltserlaubnis, Aufenthalts- bewilligung, Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltsbefugnis) ersetzt zugunsten von zwei „Aufenthaltstiteln“ - der Niederlassungserlaubnis (unbefristet, unabhängig von einem „Zweck“ des Aufenthalts) und der Aufenthaltserlaubnis (befristet, stets in Abhängigkeit von einem Aufenthaltszweck) erteilt. Allerdings gibt es wiederum verschiedene Formen der Aufenthaltserlaubnis, die sich wesentlich unterscheiden.
Das Zuwanderungsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.
Das Asylrecht ist im Grundgesetz festgelegt. Weitere Einzelheiten zu Verfahren etc. regelt das +Asylverfahrensrecht+.

