Steuerrecht / Abgabenordnung: Das so genannte allgemeine Steuerrecht ist in der Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl I S. 3866, BStBl I S. 1056) enthalten. D.h. die Abgabenordung enthält die grundsätzlichen Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen und wann sie zu entrichten ist. Die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer entsteht. Das allgemeine Steuerrecht regelt die Besteuerungsverfahren von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen über die Festsetzung und Erhebung der Steuern bis hin zur Vollstreckung, zu den außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Aufgabe eines Rechtsanwalts ist insbesondere die Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof, oder auch das Entwickeln steueroptimierter Lösungen.
Steuerberatungsrecht: Im deutschen Steuerberatungsgesetz ist die geschäftsmäßige Ausübung der uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Rechtsanwälten, Steuerberatern und -bevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern u. ä. vorbehalten. Leider ist das Steuerberatungsrecht in Deutschland umstritten, da es nach herrschender Meinung nicht mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen ist.
Steuerstrafrecht: Verstöße gegen die Steuergesetze werden in Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eingeteilt. Zu den Steuerstraftaten gehören beispielsweise Zollstraftaten oder Steuerhinterziehung durch vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen in der Steuererklärung. Steuerordnungswidrigkeiten wie der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen mit Geldbußen geahndet werden.
Erläuterungen von A-Z rund um die Steuer
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